Verbessertes Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit und Beschäftigung
„Nachdem mich als integrationspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion zahlreiche Zuschriften von Betrieben und von in der Flüchtlingshilfe tätigen Personen erreicht haben, die sich für gut integrierte in Arbeit befindliche Asylsuchende einsetzen, freut es mich sehr, dass wir in der Frage mit dem Umgang ausreisepflichtiger Beschäftigter eine pragmatische Lösung innerhalb der rechtsstaatlichen Grenzen gefunden haben, die nun zum Start einer Bundesratsinitiative führt“, so die CDU-Landtagabgeordnete Isabell Huber am Mittwoch (04.03.) in Stuttgart.
Huber erläutert, dass mit der Bundesratsinitiative für Asylbewerber in Arbeit eine verbesserte Bleibeperspektive geschaffen werden soll. Dabei soll bei Entscheidungen zur Bleibeperspektive dort priorisiert werden, wo es rechtlich zulässig ist. Das bedeutet, dass bei begrenzten Kapazitäten eine Priorisierung der Abschiebungen in dieser Hinsicht vorgenommen wird, dass zunächst diejenigen ohne Jobs abgeschoben werden und eben nicht die, die hier arbeiten und Steuern bezahlen. Ausreisepflichtige Beschäftigte, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, können zwar derzeit keine Beschäftigungsduldung erhalten, jedoch besteht bei solchen Fallkonstellationen die Möglichkeit im Einzelfall die Härtefallkommission anzurufen.
„Unser erklärtes Ziel ist es, die Bleibemöglichkeiten für gut integrierte Flüchtlinge in Arbeit und Beschäftigung zu verbessern. Damit kann den Handwerkern, Mittelständlern und allen Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, ein wichtiges Signal bezüglich der Planungssicherheit gesendet werden“, so Isabell Huber abschließend.