Land erweitert Kommunen den Instrumentenkasten gegen Wohnraummangel
NECKARSULM: Die baden-württembergische Landesregierung gibt betroffenen Kommunen eine Palette an Möglichkeiten, um stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können. „Mehr Wohnraum zu schaffen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zeit., Daher begrüße ich den Beschluss, der den Kommunen weitere Instrumente an die Hand gibt, mit denen sie dem angespannten Wohnungsmarkt konkret begegnen können“, sagt die CDU-Abgeordnete Isabell Huber. Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Außerdem bringt der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. Es können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden. Zudem ist ein verschärftes Baugebot enthalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können so in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen. „Gleichzeitig stimme ich der Wohnungsbauministerin Nicole Razavi MdL zu, dass es dringend erforderlich ist, dass alle Kommunen von diesen neuen Instrumenten profitieren können und nicht nur die Kommunen, die in der Verordnung als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bestimmt sind.“, so Huber weiter. Hierfür ist eine Änderung im Baugesetzbuch durch den Bund erforderlich.
Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch (in der Region betrifft dies die Stadt Neckarsulm) ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.