Bad Friedrichshall und Bad Wimpfen erhalten Fördermittel für den Denkmalschutz

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat am heutigen Dienstag (9. August) die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2022 bekanntgegeben. Hier von profitieren auch Projekte aus dem Wahlkreis Neckarsulm, wie die Landtagsabgeordnete Isabell Huber (CDU) bekanntgab.

„Ich freue mich, dass Bad Friedrichshall und Bad Wimpfen im Rahmen der Denkmalförderung vom Land einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 332.620 Euro erhalten. Historische Gebäude prägen das Stadtbild und sind Sinnbild unserer Kultur. Mit der Förderung stellen wir sicher, dass auch zukünftige Generationen Denkmäler vor Ort hautnah erleben können und wichtige Identitätsanker im Stadtbild erhalten bleiben“, so die CDU-Landtagsabgeordnete Isabell Huber MdL.

Bad Friedrichshall erhält eine Förderung in Höhe von 78.040 Euro für die Sanierung des St. André’schen Schlösschens in Bad Friedrichshall-Kochendorf. In Bad Wimpfen kommt die Landesförderung dem ehemaligen Ritterstift St. Peter zugute. Hier werden die Sanierung des Hauptchors und der Chorfenster mit 175.780 Euro, die Sanierung der Fassade der ehemaligen Kustodie mit 45.530 Euro, sowie die Sanierung der Fassade der ehemaligen Dechanei mit 33.270 Euro gefördert.

Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Im Rahmen der zweiten Tranche hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg für den Erhalt von 75 Kulturdenkmalen weitere 6,3 Millionen Euro
freigegeben. Dabei entfallen 30 Bewilligungen auf Vorhaben privater Eigentümerinnen und Eigentümer, 29 auf solche von Kirchen und 16 auf Vorhaben von Kommunen.

Hinweis:

Als eines von nur wenigen Bundesländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de