Baden-Württemberg verbessert Vergütung für Hebammen
In dieser Woche wurde eine Änderung der Hebammengebührenordnung unterschrieben und damit den Weg für eine bessere Bezahlung der Hebammen in Baden-Württemberg frei gemacht. Die Hebammengebührenordnung des Landes regelt, welche Gebühren freiberuflich tätige Hebammen für ihre Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erheben dürfen. Mit der Änderung der Verordnung wird die Vergütung für Hebammen angehoben, die für beihilfeberechtigte und privat versicherte Frauen Geburtshilfe geleistet haben. Die Vergütung für diese Leistungen steigt um knapp 30 Prozent.
Zur Pressemitteilung „Baden-Württemberg verbessert Vergütung für Hebammen“ sagt die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Isabell Huber MdL:
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„Es ist wichtig die Vergütung der Hebammen anzupassen und damit ihre Situation zu verbessern. Die Hebammen haben einen unschätzbaren Wert für alle Familien, insbesondere für die Frauen in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes. Diese wichtige Arbeit und Leistung muss sich für die Hebammen auch lohnen. Um die derzeitige Situation der Hebammen zu analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, habe ich als frauenpolitische Sprecherin unserer Fraktion einen entsprechenden Antrag an die Landesregierung gestellt (Drucksache 17 / 6678).“
weitere Infos finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/verbesserte-verguetung-fuer-hebammen