Medizinische Versorgung von Frauen und Kindern in Baden-Württemberg
In der gestrigen Sitzung (22.01.25) des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration im Landtag von Baden-Württemberg wurde u.a. die Drucksache 17 / 6678 behandelt. Im dem durch Isabell Huber MdL initiierten Antrag wird die Situation der Versorgung von Kinder-, Frauen- und Jugendärzten sowie Hebammen in Baden-Württemberg aufgezeigt. In diesem Zusammenhang äußert sich die familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Frau Huber MdL, wie folgt:
„Die Zahlen zeigen: es ist kurz vor 12. Trotz eines nominellen Anstiegs bei den Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten halten die Versorgungskapazitäten mit dem Versorgungsbedarf der Familien nicht Schritt. Diesem Mangel müssen wir weitere Maßnahmen entgegensetzen. Das Förderprogramm Landärzte, die von der CDU-Landtagsfraktion angestoßene Landarztquote sowie die finanzielle Förderung von zusätzlichen Weiterbildungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin sind die richtigen Ansätze. Dennoch bedarf es dringend weiterer Anstrengungen, insbesondere der Bund muss endlich liefern. Die Bedarfsplanung, die aus Zeiten mit einer besonders hohen Zahl von Ärztinnen und Ärzten stammt, und eigentlich eine Niederlassungsverhinderungsplanung ist, gehört grundlegend reformiert. Außerdem muss die Kontingentierung der pädiatrischen Weiterbildung im ambulanten Bereich schleunigst aufgehoben werden.“