212,2 Millionen Euro für die kommunale Wasserwirtschaft
Die Abgeordneten Isabell Huber (CDU) freut sich, dass davon über 16 Mio Euro in den Wahlkreis Neckarsulm fließen.
Isabell Huber MdL (CDU): „Lange Trockenperioden, Starkregen und Hochwasser – die Folgen des Klimawandels machen sich auch bei uns immer deutlicher bemerkbar. Deshalb investieren wir gezielt, damit auch künftig ausreichend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht. Dazu gehört auch die Abwasserentsorgung und -aufbereitung sowie die Wasseraufbereitung, die ein elementarer Baustein in der Gewässerökologie darstellt. Dass in so elementaren Bereichen die Kommune Oedheim, der Abwasserzweckverband Unteres Sulmtal, der Verbund Neuenstadt-Hardthausen-Langenbrettach und Wüstenrot profitieren, ist spitze.“
Folgende Maßnahmen aus dem WK sind dabei:
20 | Abwasser Kommunal | Interkommunale Strukturmaßnahme der Gemeinden Löwenstein, Beilstein u. Wüstenrot; Funktionsabschnitt 3a: Erweiterung KA Neulautern Stufe 2 | Gemeinde Wüstenrot | LK Heilbronn | 4.267.600 |
20 | Abwasser Kommunal | Neubau 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und erweiterten Phosphorelimination auf der Kläranlage Neckarsulm | Abwasserzweckverband Unteres Sulmtal; Mitglieder sind: Stadt Neckarsulm Stadt Weinsberg Gemeinde Erlenbach Stadt Bad Friedrichshall Gemeinde Eberstadt Stadt Bad Wimpfen Gemeinde Offenau |
LK Heilbronn | 5.738.400 |
20 | Wasserversorgung | Sicherung der Wasserversorgung Oedheim, 1. Funktionsabschnitt, Teilmaßnahme: Erweiterung Sammelbehälter „Au“ inkl. Aufbereitung | Gemeinde Oedheim | LK Heilbronn | 2.291.100 |
20 | Wasserversorgung | Verbundlösung Trinkwasserversorgung Neuenstadt-Hardthausen- Langenbrettach, 1. FA | (WV) Neuenstadt-Hardthausen-Langenbrettach | LK Heilbronn | 3.741.800 |
Hintergrund
In diesem Jahr fließen rund 96,2 Millionen Euro in Maßnahmen im Abwasserbereich. Mit fast 52 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind knapp 64 Millionen Euro vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.
Die im „Förderprogramm 2025 gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen sind von den Kommunen beabsichtigt, aber noch nicht bewilligt. Sie sind deshalb noch mit Unsicherheiten behaftet. Weitere Maßnahmen werden im Laufe des Jahres folgen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.