Pressemitteilung
- September 2026
Gezielte Unterstützung für Feuerwehr, Ganztagsbetreuung und Vereinsleben aus dem Ausgleichstock 2026
Mit insgesamt 4.073.000 Euro aus dem Ausgleichstock 2026 unterstützen wir im Land Baden-Württemberg fünf kommunale Projekte im Wahlkreis Neckarsulm. Gefördert werden Maßnahmen in Eberstadt, Jagsthausen, Obersulm, Oedheim und Roigheim.
„Diese Mittel kommen vor Ort an und wirken. Dadurch können wichtige Investitionen in den Brandschutz, die Ganztagsbetreuung und das Vereinsleben getätigt und Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden. Gerade in Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist diese Unterstützung ein klares Bekenntnis gegenüber der kommunalen Familie“, betont die CDU-Landtagsabgeordnete Isabell Huber.
Ein Schwerpunkt liegt auf unseren Freiwilligen Feuerwehren: Eberstadt erhält 1,8 Millionen Euro für den Erwerb einer Gewerbehalle und deren anschließenden Umbau für die gemeinsame Feuerwehr. In Obersulm wird die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes OSU I mit 1,573 Millionen Euro unterstützt. Und weitere 250.000 Euro fließen nach Roigheim für die Erweiterung und den Umbau des Feuerwehrhauses.
„Unsere Kameradinnen und Kameraden sind rund um die Uhr für unsere Sicherheit da und fast alle im reinen Ehrenamt. Dafür ist eine gute Ausstattung essenziell. Mit insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro für die Feuerwehrstandorte stärken wir den Bevölkerungsschutz in unserem Wahlkreis und unterstützt das unverzichtbare ehrenamtliche Engagement“, so Huber.
Auch Familien und Vereine profitieren: Für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule erhält Jagsthausen 250.000 Euro und die energetische Sanierung des Hauses der Vereine in Oedheim wird mit 200.000 Euro gefördert. „Verlässliche Betreuungsangebote und Orte für ein lebendiges Miteinander tragen wesentlich zur Lebensqualität in unseren Gemeinden bei“, äußert sich Huber als familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.
Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Kommunen bei notwendigen Investitionen in ihre Infrastruktur. Über die Mittelverteilung im Regierungsbezirk Stuttgart hat der zuständige Verteilungsausschuss am 22. Juli 2026 entschieden.


