Knapp 9 Mio Euro durch das Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ für Bad Friedrichshall und den Landkreis
Wahlkreis Neckarsulm – Das Ministerium für Verkehr hat am heutigen Donnerstag (27. April) die neu geförderten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) bekannt geben. Im Wahlkreis Neckarsulm werden dabei zwei Maßnahmen neu in den Maßnahmenkatalog aufgenommen und mit knapp 9 Millionen Euro gefördert.
Der Ersatzneubau der Fuß- und Radwegeunterführung am Plattenwald wird mit 302.000 Euro gefördert und der Umbau der Anschlussstelle B27/K2000/K2117 Bad Friedrichshall (Obere Fundel) mit einer Summe von 8,645 Mio. Euro. Beide haben es dieses Jahr in das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau geschafft. Damit unterstützt das Land die Stadt Bad Friedrichshall und den Landkreis Heilbronn bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau.
„Die Fördermittel in Höhe von insgesamt 8.947 Mio. Euro sind ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur und moderne Mobilität in Bad Friedrichshall. Der Neubau der Fuß- und Radunterführung ist der nächste Schritt, um den Fuß- und Radweg im Landkreis attraktiver zu gestalten. Die Anschlussstelle „Obere Fundel“ ist für die Infrastruktur von Bad Friedrichshall von essenzieller Bedeutung, die das Land anerkennt und nun auch unterstützt. Die Verkehrssituation wird sich dann nach der Bauzeit entsprechend entspannen können“, sagt die CDU-Landtagsabgeordnete Isabell Huber.
Das Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2023 wurden 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten.
Hinweis:
Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).
Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministerium aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.