Firma IFC Intelligent Feeding Components in Oedheim erhält ELR-Förderung vom Land
Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Freitag (11.08.2023) mitteilte, erhalten 162 zukunftsweisende Projekte eine unterjährige Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR). Dabei handelt es sich um strukturell wichtige Projekte im privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.
Zu den geförderten Projekten zählt auch der Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes der Firma IFC Intelligent Feeding Components in Oedheim. In diesem Rahmen investiert das Unternehmen auch in eine innovative und neuartige Metall-3D-Druckanlage. Damit kann die Produktion bei gleichzeitig geringerem Materialverbrauch ausgeweitet werden.
Dazu sagt die Landtagsabgeordnete Isabell Huber: „Dank der unterjährigen Förderung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum werden gut vorbereitete Vorhaben und Projekte, wie das der Firma IFC in Oedheim, zeitnah umgesetzt. Die Firma IFC stellt sich mit den Investitionen innovativ und zukunftsorientiert auf. Es ist wichtig, dass das Land diese Impulse fördert und eine langfristige unternehmerische Ausrichtung gewährleistet. Mir war es wichtig, mich auch persönlich für diese Förderung einzusetzen und bin dankbar, dass Minister Peter Hauk meiner Empfehlung gefolgt ist.“
Hintergrundinformation:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 29. September 2023 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr