Eröffnung einer zentralen Anlaufstelle für Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind

„Niederschwellig, kompetent und einfühlsam. So stelle ich mir ein modernes Beratungsangebot für Frauen und Mädchen vor, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. Deshalb ist die Eröffnung einer zentralen Anlaufstelle, in der die Kompetenzen aus ganz Baden-Württemberg gebündelt werden, ein weiterer richtiger Schritt sowohl im Bereich der psychosozialen Betreuung als auch bei der medizinischen Behandlung und der Prävention. Hier dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Denn wir müssen feststellen, dass die Zahl von potentiell gefährdeten Mädchen und Frauen stetig steigt. Um effektiv auf die Beratungsmöglichkeiten, Anlaufstellen aber auch die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung aufmerksam zu machen, muss zukünftig der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung in allen Bürgerämtern und Führerscheinstellen des Landes verfügbar und griffbereit sein.“

Hinweis: Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen. Zielgruppe sind primär die bedrohten Mädchen und ihre Familien. Weiterhin dient der Schutzbrief aber auch zur allgemeinen Aufklärung.