Land fördert Projekte im Wahlkreis mit knapp 1,7 Mio. Euro
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg. Mit der Programmentscheidung 2023 werden 476 Gemeinden mit insgesamt 1.392 Projekten ausgewählt. Mit dem Fördervolumen von 100,4 Mio. € wird ein Investitionsvolumen von knapp 865 Mio. Euro angestoßen. Davon profitiert auch der Landkreis Heilbronn maßgeblich, wie die Landtagsabgeordneten Isabell Huber (CDU) am Montag (27. Februar) bekannt gibt.
Isabell Huber macht deutlich: „Baden-Württemberg hat einen starken Ländlichen Raum. Die Menschen leben gerne hier. Mit der Förderung des Landes tragen wir dazu bei, dass unsere Region auch weiterhin ein attraktiver Ort zum Wohnen und Arbeiten bleibt. Deshalb ist es ein wichtiges Signal an unsere Kommunen, dass insgesamt 14 Maßnahmen im Wahlkreis Neckarsulm mit insgesamt 1.674.466 Euro gefördert werden. Damit werden wichtige Vorhaben in der Innenentwicklung und Wohnen angestoßen – was gerade in diesen Zeiten dringender denn je ist.“
Gefördert werden drei kommunale und elf private Maßnahmen in Böttingen, Kochersteinsfeld, Lampoldshausen, Langenbeutingen, Ruchsen, Stein am Kocher, Degmarn, Maienfels, Neuhütten und Neulautern. So wird die Sanierung der ortsbildprägende Fachwerk- und Sandsteinfassade des Rathauses in Kochersteinsfeld mit 500.000 Euro gefördert. In Langenbeutingen entsteht mit einer Fördersumme von 615.375 Euro ein Familienzentrum in Holzbauweise. Zudem wird das Umfeld des Bürgerhauses in Neulautern umgestaltet. Dieses Projekt zur Verbesserung des Wohnumfelds fördert das Land mit 52.840 Euro.
Seit 1995 investiert das Land in die Ländlichen Räume
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Das Fördervolumen dieses Jahr beträgt 100,4 Millionen Euro.
Gemeinden mit besonderen Konzepten können auch Schwerpunktgemeinden werden
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in diesem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr http://www.mlr-bw.de/elr