Land fördert Begegnungszentrum mit Kernzeitbetreuung in Bad Friedrichshall

Im Rahmen des Förderprogramms „Quartiersimpulse“ erhält die Stadt Bad Friedrichshall 85.000 Euro für eine Begegnungsstätte mit Kernzeitbetreuung. Das Haus INKLUSIV soll der Ort der Begegnung sein und vor allem bei älteren Menschen der Einsamkeit entgegenwirken, indem das Miteinander aktiv gelebt wird. Als Zentrum der gesellschaftlichen Teilhabe steht das Haus allen Menschen offen. Das Miteinander und der Austausch der Generationen wird durch das ergänzende Betreuungsangebot der Kernzeit ergänzt und unterstützt. Das Pilotprojekt soll Gelingensfaktoren und Herausforderungen identifizieren, um weitere Prozesse im Stadtgebiet zu fördern.

Die Abgeordnete Isabell Huber (CDU) sagt dazu: „Einsamkeit ist ein immer größeres Thema unserer Gesellschaft und zwar über alle Generationen hinweg. Die Stadt Bad Friedrichshall mit Bürgermeister Timo Frey schafft mit dem Haus INKLUSIV einen wichtigen Raum für Begegnung und Austausch. Hier wird der Grundgedanke des Quartiers, Orte zu schaffen, in denen sich Menschen einbringen, Verantwortung übernehmen und sich gegenseitig unterstützen, mit Leben gefüllt.“

Hintergrund
Mit dem Förderprogramm „Quartiersimpulse“ unterstützt das Land seit mehr als fünf Jahren Gemeinden, Städte und Landkreise bei der alters- und generationengerechten Quartiersentwicklung. Dieses Programm fördert die Kooperation zwischen den Kommunen und der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe und setzt somit Zeichen für eine nachhaltige Entwicklung und Stärkung von generationengerechten sowie lebendigen Quartieren in Baden-Württemberg.
Das Förderprogramm „Quartiersimpulse. Beratung und Umsetzung von Quartiersprojekten vor Ort“ ist Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.
Gestalten.“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Hierbei werden gezielt Quartiersprojekte in Städten und Gemeinden für eine Laufzeit von zwei Jahren mit einem Zuschuss von bis zu 85.000 Euro gefördert. Bei Kommunalen Verbünden und Landkreisen in Verbindung mit kreisangehörigen Gemeinden oder Städten sind Förderungen von bis zu 115.000 Euro möglich. Die Kommunen erhalten den finanziellen Zuschuss nicht nur für Sach- und Personalkosten, sondern auch explizit für Beratungskosten.