Förderung von rund 670.000 Euro für 21 Projekte in 6 Gemeinden im ländlichen Raum im Wahlkreis Neckarsulm

„Im Jahr 2019 werden in den Wahlkreis Neckarsulm für 21 Projekte in fünf Gemeinden rund 670.000 Euro aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fließen“, teilte die CDU-Landtagsabgeordnete Isabell Huber am Donnerstag (14.2.) mit.
„Die Förderung durch das ELR-Programm setzt wichtige Impulse, indem es gezielt die Stärken des Ländlichen Raums ausbaut und damit gleichzeitig den nachteiligen Folgen des Strukturwandels entgegenwirkt. Es freut mich, dass der Wahlkreis Neckarsulm auch in diesem Jahr mit insgesamt einundzwanzig geförderten Einzelprojekten von diesem wichtigen Strukturprogramm partizipiert. Damit können wir die gezielte Unterstützung der vielfältigen Projekte von Privatpersonen‚ Betrieben und Gemeinden kontinuierlich fortführen“, erklärte Huber.
In das Förderprogramm konnten für 2019 in folgenden Orten private, privatwirtschaftliche sowie kommunale Projekte aufgenommen werden:
Jagsthausen: Jagsthausen: 33.390 Euro für privatwirtschaftliches Projekt und 49.320 Euro für ein Projekt zur Stärkung der Grundversorgung; Olnhausen: 14.020 Euro für eine private Maßnahme;
Langenbrattach: Langenbeutingen: 60.000 Euro für zwei private Maßnahmen;
Möckmühl: Hagenbach, Korb,und Siegelbach: 120.000 Euro für drei private Maßnahmen; Neuenstadt a.K.: Kochertürn: 106.140 Euro für zwei private Maßnahmen;
Widdern: Unterkessach: 130.200 Euro für Gemeinschaftseinrichtungen und 151.200 Euro für sieben private Maßnahmen; Wüstenrot: Neuhütten: 65.000 Euro für drei private Maßnahmen.
„Die Förderschwerpunkte liegen 2019 in den Bereichen Wohnen, Grundversorgung, Arbeit und Gemeinschaftseinrichtungen. Die aktuelle Neuausrichtung des ELR zielt dabei besonders auf die Innenentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Da auch auf dem Land zeitgemäße Wohnungen und Häuser zunehmend Mangelware sind, fließen in diesem Jahr mindestens die Hälfte der Fördermittel in den Förderschwerpunkt Wohnen durch den Erhalt und die Stärkung der Ortskerne. Hier soll insbesondere durch die Umnutzung vorhandener Bausubstanz, durch umfassende Modernisierung und mit ortsbildgerechten Neubauten in bereits bestehenden Baulücken eine Verbesserung der Wohnsituation erreicht werden, ohne, dass dafür neue Flächen genutzt werden müssen. Im Bereich der Grundversorgung sollen wohnortnah Waren und Dienstleistungen angeboten werden können. Im Bereich der Gemeinschaftseinrichtung liegt der Fokus auf der Anpassung und grundlegenden Sanierung von bereits bestehenden Einrichtungen. Durch die Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen kann die für Baden-Württemberg charakteristische dezentrale Wirtschaftsstruktur erhalten werden und moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze auch im Ländlichen Raum geschaffen beziehungsweise erhalten werden“, so die Abgeordnete.
Abschließend erläutert sie: “All diese Maßnahmen werden weiter dazu beitragen, dass der Ländliche Raum als Lebensmittelpunkt auch für die jüngeren Generationen attraktiv bleibt. Denn hier liegt das Rückgrat für die bisherige und weitere Entwicklung unseres Bundeslandes und eine kontinuierliche Stärkung der Lebensqualität und der Arbeitsbedingungen ist auch mir ein wichtiges Anliegen.“